Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft Große Weinbergstraße 42 vorzubereiten.

 

 


 

Herr Nerlich bemerkt, dass dies ja das ehemalige Frauenhaus sei. Er möchte wissen, ob die Trägerschaft der Frauenhäuser beim Land oder Kreis liege und ob höhere Kapazitäten in Luckenwalde notwendig seien.

 

Frau Herzog-von der Heide informiert, dass die Landkreise für den Erhalt von Frauenhäusern zuständig seien. Dazu gebe es auch Zuschüsse vom Land. Der Landkreis Teltow-Fläming sei der einzige in Brandenburg, der zwei Standorte unterhalte. Dies sei kontraproduktiv. Deshalb sei der Ansatz, dass man diese zwei Standorte zusammenfüge. Unsere Liegenschaft reiche nicht aus, um einen zeitgemäßen Standard einzurichten und die Kapazität zu erhöhen. Deshalb habe der Landkreis sich für einen anderen Standort entschieden.

 

Herr Nerlich möchte wissen, wo der zweite Standort sei.

 

Frau Herzog-von der Heide antwortet, dass der zweite Standort auch in Luckenwalde sei.

 

Herr M. Thier bemerkt, dass nach seiner Kenntnis der Bedarf an Plätzen in Frauenhäusern eher gestiegen sei. Könne dies dann dementsprechend bei uns realisiert werden?

 

Frau Herzog-von der Heide erklärt, dass es nach der Istanbul-Konvention einen bestimmten Schlüssel zur Berechnung in Bezug auf Einwohner und Plätze gebe. Dort seien auch die Kinder mitgezählt. Diesen Standard wolle man im neuen Quartier auch erfüllen.