Nachtrag: 04.07.2023
Sitzung: 04.07.2023 Stadtverordnetenversammlung
Herrn Thier liegt
ein Schreiben des Ortsbeirates Kolzenburg an die Kolzenburger bezüglich des Baus eines Geh- und
Radweges in Kolzenburg (1. Platz im 4. Bürgerhaushalt) vor. Darin heißt es
sinngemäß, dass sich der Ortsbeirat „hinters Licht geführt“ fühle: Die
Stadtverwaltung präsentierte bereits im Juni 2020 einen Vorschlag
für einen oben genannten Weg zur
Umsetzung des Geh- und Radwegbaus. Laut Verwaltungsvorschlag sollte der Weg nun
jedoch in Kolzenburg bis zur Ortsmitte am Teich gehen und fußte auf einer
Planung aus dem Jahr 2000. Fragen des Ortsbeirates nach möglichen Kosten für
betroffene Anlieger wurden verneint.
Ferner sei keine Beteiligung der
Anlieger oder eine öffentliche Vorstellung der Planung erfolgt. Nachdem nun
bereits Bäume gefällt wurden (erste bauvorbereitende Maßnahmen), wurde seitens
der Stadtverwaltung angeblich festgestellt, dass es sich bei der Baumaßnahme um
keine Instandhaltung/Sanierung eines bestehenden Weges handele, sondern
baurechtlich um einen Neubau.
Hieraus ergäben sich Umlagegrundsätze
für die Anlieger des Weges in Höhe von 90 Prozent. Das Bauvorhaben wurde
daraufhin von der Verwaltung gestoppt.
Er fragt:
1.
Ist
der oben geschilderte Sachverhalt bzw. die öffentlich gemachte Information
zutreffend?
2.
Was
sind die Gründe dafür, dass vom Ortsbeirat erfragte zusätzliche Kosten erst
verneint und dann plötzlich doch als zu erhebend festgestellt werden?
3.
Warum
erfolgte, ausweislich der in der Information gemachten Angaben, keine
Einbindung der Anlieger?
4.
Wie
gedenkt die Stadtverwaltung das Problem zu lösen bzw. den im Bürgerhaushalt
geäußerten Willen der Bürger umzusetzen – ohne zusätzliche finanzielle
Belastung der Anlieger des Weges?
Frau
Herzog-von der Heide schildert:
Richtig sei, dass in Kolzenburg seit etlichen Jahren der
Wunsch bestehe, entlang der als Pflasterstraße ausgestalteten Luckenwalder
Straße einen separaten Geh-/Radweg anzulegen. Inakzeptabel war jedoch die
Mitfinanzierung durch die Anlieger in Gestalt von Straßenausbaubeiträgen, die
nach der „alten Regelung“ des Kommunalen Abgabengesetzes zwingend erforderlich
waren.
Als diese 2019 abgeschafft wurden, schien auch das Problem der Mitfinanzierung aus der Welt geschafft. Davon ging zum damaligen Zeitpunkt auch die Verwaltung aus.
Bei genauerer Befassung mit den Bauplänen und der Situation vor Ort trat zutage, dass der „alte“ Gehweg lückenhaft war und nicht bis zum Friedhof reichte. Er war somit nicht vollständig und endgültig hergestellt. Unter dieser Voraussetzung finde das Erschließungsrecht Anwendung, das eine 90%ige Beteiligung der Anlieger vorsehe. Die Verwaltung erkenne an, dass damit die Geschäftsgrundlage für die Kolzenburger entfallen sei. Der Ausbau wurde vorerst gestoppt. Ein Verzicht auf Erschließungsbeiträge sei nicht zulässig.
Als Lösungsoption werde jetzt untersucht, ob die Ausgestaltung als Skatewegverbindung zwischen dem die alte B 101 begleitenden Radweg und dem durch den Ort führenden Skateweg eine Maßnahme der touristischen Infrastruktur und der Naherholung sein kann, die nach der seit dem 1. Juli 2023 geltenden Förderrichtlinie des EU-Leader-Programms unterstützt werden könne.
Diese beabsichtigte Vorgehensweise fand die Unterstützung des Ortsbeirats auf seiner Sitzung am 13.04.2023.