Nachtrag: 04.07.2023

 

 


Herrn Thier liegt ein Schreiben des Ortsbeirates Kolzenburg an die Kolzenburger bezüglich des Baus eines Geh- und Radweges in Kolzenburg (1. Platz im 4. Bürgerhaushalt) vor. Darin heißt es sinngemäß, dass sich der Ortsbeirat „hinters Licht geführt“ fühle: Die Stadtverwaltung präsentierte bereits im Juni 2020 einen Vorschlag

für einen oben genannten Weg zur Umsetzung des Geh- und Radwegbaus. Laut Verwaltungsvorschlag sollte der Weg nun jedoch in Kolzenburg bis zur Ortsmitte am Teich gehen und fußte auf einer Planung aus dem Jahr 2000. Fragen des Ortsbeirates nach möglichen Kosten für betroffene Anlieger wurden verneint.

Ferner sei keine Beteiligung der Anlieger oder eine öffentliche Vorstellung der Planung erfolgt. Nachdem nun bereits Bäume gefällt wurden (erste bauvorbereitende Maßnahmen), wurde seitens der Stadtverwaltung angeblich festgestellt, dass es sich bei der Baumaßnahme um keine Instandhaltung/Sanierung eines bestehenden Weges handele, sondern baurechtlich um einen Neubau.

Hieraus ergäben sich Umlagegrundsätze für die Anlieger des Weges in Höhe von 90 Prozent. Das Bauvorhaben wurde daraufhin von der Verwaltung gestoppt.

 

Er fragt:

1.    Ist der oben geschilderte Sachverhalt bzw. die öffentlich gemachte Information zutreffend?

2.    Was sind die Gründe dafür, dass vom Ortsbeirat erfragte zusätzliche Kosten erst verneint und dann plötzlich doch als zu erhebend festgestellt werden?

3.    Warum erfolgte, ausweislich der in der Information gemachten Angaben, keine Einbindung der Anlieger?

4.    Wie gedenkt die Stadtverwaltung das Problem zu lösen bzw. den im Bürgerhaushalt geäußerten Willen der Bürger umzusetzen – ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Anlieger des Weges?

 

Frau Herzog-von der Heide schildert:

 

Richtig sei, dass in Kolzenburg seit etlichen Jahren der Wunsch bestehe, entlang der als Pflasterstraße ausgestalteten Luckenwalder Straße einen separaten Geh-/Radweg anzulegen. Inakzeptabel war jedoch die Mitfinanzierung durch die Anlieger in Gestalt von Straßenausbaubeiträgen, die nach der „alten Regelung“ des Kommunalen Abgabengesetzes zwingend erforderlich waren.

Als diese 2019 abgeschafft wurden, schien auch das Problem der Mitfinanzierung aus der Welt geschafft. Davon ging zum damaligen Zeitpunkt auch die Verwaltung aus.

Bei genauerer Befassung mit den Bauplänen und der Situation vor Ort trat zutage, dass der „alte“ Gehweg lückenhaft war und nicht bis zum Friedhof reichte. Er war somit nicht vollständig und endgültig hergestellt. Unter dieser Voraussetzung finde das Erschließungsrecht Anwendung, das eine 90%ige Beteiligung der Anlieger vorsehe. Die Verwaltung erkenne an, dass damit die Geschäftsgrundlage für die Kolzenburger entfallen sei. Der Ausbau wurde vorerst gestoppt. Ein Verzicht auf Erschließungsbeiträge sei nicht zulässig.

Als Lösungsoption werde jetzt untersucht, ob die Ausgestaltung als Skatewegverbindung zwischen dem die alte B 101 begleitenden Radweg und dem durch den Ort führenden Skateweg eine Maßnahme der touristischen Infrastruktur und der Naherholung sein kann, die nach der seit dem 1. Juli 2023 geltenden Förderrichtlinie des EU-Leader-Programms unterstützt werden könne. 

Diese beabsichtigte Vorgehensweise fand die Unterstützung des Ortsbeirats auf seiner Sitzung am 13.04.2023.