Sitzung: 04.07.2023 Stadtverordnetenversammlung
Die
Präsentation von Frau Ruschin ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Sie
erläutert darin zusätzlich zu den schriftlich vorliegenden Antworten der beiden
nachfolgenden Anfragen (TOP 6.3.1 und 6.3.2) und antwortet auf die Anfragen aus
der Einwohnerfragestunde:
Eltern haben
einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der
durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. Die Höhe lege der
Träger der Einrichtung fest. Ein einheitlicher Zuschuss sei daher nicht mit dem
KitaG konform.
Der Grundsatz
der häuslichen Einsparung gilt auch bei den freien Trägern. Ein mögliches
Defizit wird gemäß Kita-Finanzierungsrichtlinie durch die Stadt ausgeglichen.
Frau Dr. Jürgen kann die Gebührentabelle der Stadt nicht
nachvollziehen und verweist auf ihre Berechnung (Tabelle) im Antrag A-7069/2023
(TOP 6.3.3).
Herrn Nehues erschließt sich die tatsächlich häusliche Ersparnis
nicht. Er versteht nicht, wie Herr Kräker zu anderen Gebühren kommt als
beispielsweise der Landkreis.
Frau Ruschin verweist auf die unterschiedlichen
Betreuungsformen. Bei den Tagespflegestellen werden Kinder von 0 bis 3 Jahren
usw. betreut. Bei der städtischen Gebühr handelt es sich um die Inanspruchnahme
der Kindertagesbetreuung für den Hort.
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TOP 6.3.4.