Die Präsentation von Frau Ruschin ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Sie erläutert darin zusätzlich zu den schriftlich vorliegenden Antworten der beiden nachfolgenden Anfragen (TOP 6.3.1 und 6.3.2) und antwortet auf die Anfragen aus der Einwohnerfragestunde:

 

Eltern haben einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten. Die Höhe lege der Träger der Einrichtung fest. Ein einheitlicher Zuschuss sei daher nicht mit dem KitaG konform.

Der Grundsatz der häuslichen Einsparung gilt auch bei den freien Trägern. Ein mögliches Defizit wird gemäß Kita-Finanzierungsrichtlinie durch die Stadt ausgeglichen.

 

Frau Dr. Jürgen kann die Gebührentabelle der Stadt nicht nachvollziehen und verweist auf ihre Berechnung (Tabelle) im Antrag A-7069/2023 (TOP 6.3.3).

 

Herrn Nehues erschließt sich die tatsächlich häusliche Ersparnis nicht. Er versteht nicht, wie Herr Kräker zu anderen Gebühren kommt als beispielsweise der Landkreis.

 

Frau Ruschin verweist auf die unterschiedlichen Betreuungsformen. Bei den Tagespflegestellen werden Kinder von 0 bis 3 Jahren usw. betreut. Bei der städtischen Gebühr handelt es sich um die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung für den Hort.

 

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