Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 8. Änderung zum Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Luckenwalde und der LUBA GmbH gemäß Anlage 1.


In der Erläuterung zur Beschlussvorlage (Seite 2, Absätze 2 und 3) ist „LUBA gGmbH“ durch „LUBA GmbH“ zu ersetzen, darauf verweist Herr Nehues.

 

Den Korrekturhinweis bestätigt Frau Herzog-von der Heide.

 

Herr Nehues regt an, in Verbindung zur Beschlussvorlage B-7446/2023, in die Satzung aufzunehmen, wer Leistungsempfänger sei. Er fragt, wer die Kosten trage, wenn kein Antrag gestellt werde.

 

Frau Ruschin erklärt, dass es darauf ankommt, woher der Empfänger die Leistung beziehe. Werde kein Antrag gestellt, gebe es auch keine Leistung.

 

Dann sei die Gebührensatzung für die Kita Regenbogen und die Kinder in Berliner Kindertagesstätten hinsichtlich der Formulierung „Die Personensorgeberechtigten haben auch dann keine Gebühren zu zahlen, wenn ihr Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 € im Kalenderjahr nicht übersteigt (Geringverdienende).“ (Auszug-Abschrift aus § 5 Absatz 2 / B-7446/2023) falsch, betont Herr Nehues.

 

Frau Herzog-von der Heide entgegnet, dass Leistungsgebende, wie Jugend-/Sozialamt, Jobcenter, beratend zur Seite stehen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Nehues erklärt Frau Herzog-von der Heide, dass gemäß Anlage zur Beschlussvorlage der Portionspreis 4,02 € (netto) beschlossen werde, in der Erläuterung stehe der Brutto-Preis nach geltender Mehrwertsteuer.