Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

·         die Einrichtung eines Umweltbudgets für Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2023.

·         die etwaige Übertragung nicht ausgeschöpfter Mittel des Umweltbudgets in das Haushaltsjahr 2024.

·         die Förderrichtlinie für die Vergabe des Umweltbudgets der Stadt Luckenwalde gemäß Anlage 1 mit Wirkung zum 01.08.2023 in Kraft zu setzten.

·         die Evaluation des Umweltbudgets für Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen nach Ausschöpfung der vorhandenen Mittel im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vorzustellen.

 


 

Herr Ritter befürwortet dieses Pilotvorhaben und regt an, das Pilotprojekt im Jahr 2024 weiterzuführen.

 

Herr Zeiler fügt an, dass in der Förderrichtlinie Punkt 3 Satz 2 das Wort „dürfen“ durch das Wort „sollte“ zu ersetzen sei. Weiterhin merkt Herr Zeiler an, in Punkt 6 Satz 3 „benötigen eine Kindertagesstätte“ das Wort „keine“ statt „eine“ zu verwenden. So sehe es nach Bittstellung für die Kinder und Jugendlichen aus, die auf Erwachsene angewiesen seien.

 

Frau Ruschin entgegnet zu Punkt 6 Satz 3, dass der Gedanke dahinter sei, Begleitstrukturen für kleine Kinder zu geben, welche alleine einen Antrag nicht schreiben können. Zu Punkt 3 Satz 2 werde die Änderung aufgenommen.

 

Herr Ott signalisiert, dass eine Verstetigung dieses Pilotvorhabens angebracht sei, da diese Thematik grundsätzlich greift.