Nachtrag: 09.05.2023

 

 


Ein Einwohner möchte wissen, ob die Stadt oder die Stadtverordnetenversammlung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen entscheide und ob die Stadtverwaltung ausschließen könne, dass die Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 erhalten.

 

Frau Herzog-von der Heide erläutert, dass mit diesem Beschluss nicht entschieden werde, dass alle Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 30 zu befahren sind. Mit diesem Beschluss werde sich einer Initiative angeschlossen, die sich für mehr kommunale Entscheidungsfreiheit für die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften einsetze. Welche Straßen und Bereiche Tempo 30-Zone einmal werden, werde mit dem Beschluss „Verkehrsentwicklungsplan“ getroffen.