Nachtrag: 09.05.2023

 

 


Ein Anwohner am Marktplatz äußert sich zur Lärmbelästigung während des Turmfestwochenendes. Er finde keine Gesetzgebung mit Rechtfertigungsgründen, dass das Turmfest die zulässigen Grenzwerte der Freizeitlärmrichtlinie des Landes Brandenburg überschreiten darf.

 

Frau Herzog-von der Heide verdeutlicht, dass das Turmfest Tradition mit einem gewissen Ausnahmestatus habe. Die Einhaltung der Lärmrichtlinie hätte zur Folge, dass keine Bühne bespielt werden könne und damit gäbe es auch kein Turmfest.

Beschwerden der Anwohner werden aufgenommen und berücksichtigt: Das Sonntagabendprogramm endet zeitnah, der Abbau danach ist nicht mehr bis in die Nachtstunden zugelassen, lärmintensive Reinigungstechnik komme nicht mehr zum Einsatz und die Reinigungszeit des Marktplatzes wurde von 6 Uhr auf 7 Uhr verlegt.

 

Ein weiterer Einwohner weist darauf hin, dass es Ingenieurbüros gebe, die die Frequenz steuern können, ohne dass ein DJ den Lärmpegel wieder erhöhen könne. Ferner sei ihm die Höhe der Turmfestausgaben (230.000 €) schleierhaft. Deshalb biete er im Nachgang des Turmfestes eine Überprüfung der Ausgaben an.