Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der finanziellen Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Verbände, Vereine und sozialer Organisationen der Stadt Luckenwalde für das Jahr 2023 wie folgt:

 

1.    Die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. erhält 4.500,00 Euro.

2.    Der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V. (Luckenwalder Tafel) erhält 5.000,00 Euro.

3.    Die LUBA GmbH erhält 4.500,00 Euro.

4.    Die Volkssolidarität LVB e.V. erhält 4.000,00 Euro.

5.    Der Ambulante Palliativ- und Hospizdienst Luckenwalde e.V. erhält 2.000,00 Euro.

 

 


- Herr Zeiler begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt aus Gründen des Mitwirkungsverbots in den Zuhörerbereich.

 

Herr Neumann berichtet, dass auf Antrag im Ausschuss für Gesundheit, Soziales und öffentliche Ordnung folgender Änderung zugestimmt wurde:


- 500 EUR weniger für die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. 
- 500 EUR mehr für die LUBA GmbH „Laden mit Herz“.

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung regt Herr Nehues an, dass die Maßnahmen als Projekt angesehen werden sollten, die sich nach und nach verstetigen und nicht, dass jedes Jahr die gleichen Empfänger aus der vollen Summe schöpfen können.