Sitzung: 09.05.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: B-7436/2023/1
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der finanziellen Zuwendungen
gemäß der Förderrichtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Verbände, Vereine
und sozialer Organisationen der Stadt Luckenwalde für das Jahr 2023 wie folgt:
1.
Die
Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. erhält 4.500,00 Euro.
2.
Der
Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V. (Luckenwalder
Tafel) erhält 5.000,00 Euro.
3.
Die LUBA
GmbH erhält 4.500,00 Euro.
4.
Die
Volkssolidarität LVB e.V. erhält 4.000,00 Euro.
5.
Der
Ambulante Palliativ- und Hospizdienst Luckenwalde e.V. erhält 2.000,00 Euro.
- Herr Zeiler
begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt aus Gründen des Mitwirkungsverbots in
den Zuhörerbereich.
Herr Neumann berichtet, dass auf Antrag im Ausschuss für
Gesundheit, Soziales und öffentliche Ordnung folgender Änderung zugestimmt
wurde:
- 500
EUR weniger für die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V.
- 500 EUR mehr für die LUBA GmbH „Laden mit Herz“.
Vor dem
Hintergrund der Haushaltskonsolidierung regt Herr
Nehues an, dass die Maßnahmen als Projekt angesehen werden sollten, die sich
nach und nach verstetigen und nicht, dass jedes Jahr die gleichen Empfänger aus
der vollen Summe schöpfen können.