Sitzung: 09.05.2023 Stadtverordnetenversammlung
Mit Aufruf des Tagesordnungspunktes weist Herr
Neumann auf den § 22 –
Mitwirkungsverbot
Kommunalverfassung – wie folgt hin: Wer annehmen muss, bei
nachfolgenden Beschlussvorlagen – auch im nicht öffentlichen Teil – von der
Mitwirkung ausgeschlossen (befangen) zu sein, möge sich gemäß
Kommunalverfassung verhalten.