Herr Eyssen fragt nach einem verkauften Grundstück am Ortseingang Richtung Berkenbrück. Eine Betonmauer verschandele den ersten Eindruck von der Stadt.

 

Herr Buß antwortet, dass die Nuwab das Grundstück verkauft hat, das entsprechend § 34 Baugesetzbuch bebaubar ist. Die Einfriedung ist Geschmackssache, es gibt dort keinen Bebauungsplan.