Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 mit ihren vier Bestandteilen gemäß der Informationsvorlage I-7047/2023 vom 28.03.2023

 


Herr Schmeier informiert, dass im Erläuterungsteil auf Seite 2 auf die drei Änderungen im Vergleich zur Informationsvorlage hingewiesen wird.

 

Frau Dr. Jürgen ist grundsätzlich für den Verkehrsentwicklungsplan, wünscht sich jedoch konkretere Angaben zur Umsetzung der Maßnahmen wie Kosten, Finanzierung sowie Zeitpläne und wäre deswegen für eine weitere Beratungsrunde.

 

Frau Herzog-von der Heide hält aktuelle Kostenschätzungen für eine immense und nutzlose Arbeit. Der Plan soll im Gegensatz zum Straßenausbauprogramm mindestens zehn Jahre Gültigkeit haben und Maßnahmen und Ziele der langfristigen Verkehrsentwicklung umfassen. Die Umsetzung ist abhängig von der Haushaltslage.

 

Herr Jurtzik kritisiert „Abweichungen von der konzeptionellen Sprache“ und fragt nach dem Zweck des Ausbaus der Verlängerung der Puschkinstraße im Abschnitt von der Beelitzer Straße, Berliner Straße bis zur Ruhlsdorfer Chaussee. Er verweist auf die B101n und kann den Bedarf nicht erkennen. Er schlägt den Zusatz „bei unabweisbarem Bedarf“ vor.

 

Herr Ullrich ergänzt, dass manche Maßnahmen bereits in der Planung sind.

Er erklärt, dass ein Hauptstraßennetz benannt werden muss, um die Straßen in den Wohngebieten beruhigen zu können. Der Schwerlastverkehr muss abgewickelt werden und laut INSEK befindet sich dort ein Industrieknotenpunkt. Eine Förderung durch das Land ist nur möglich, wenn das Vorhaben als Hauptverkehrsstraße im Verkehrsentwicklungsplan benannt wird. Die Art des Umbaus kann dann noch geändert werden. Hauptverkehrsstraßen müssten jedoch in Hauptverkehrsstraßen münden und mindestens eine Breite von 5,50m haben. Der Umbau der Brücke ist nicht Bedingung. Bei einem Ausbau als Sackgasse wäre keine Förderung möglich. In einem kurzen Abschnitt sind verkehrsberuhigende Elemente denkbar. Die Maßnahme soll aufgenommen werden, um die Förderung nicht zu verbauen.

 

Herr Eyssen spricht sich gegen den Ausbau aus, für den kein Bedarf bestehe und den die Anwohner nicht wollen. Wegen des Schwerlastverkehrs wäre dort dann kein Radverkehr mehr möglich.

 

Herr Gruschka betont, dass die Entscheidung über den Ausbau noch nicht getroffen wurde.

 

Frau Herzog-von der Heide bittet darum, langfristig zu denken und mit dem Verkehrsentwicklungsplan die Option offen zu halten. Für den Ausbaubeschluss werden dann Varianten, Zahlen und Kosten vorgelegt.

 

Frau Herold weist darauf hin, dass ein Stück der roten Linie fehlt, wenn die zukünftige Hauptverkehrsstraße an die Kreisstraße anschließen soll.

 

Herr Ullrich bestätigt dies. Die Linie wird ergänzt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Neumann bestätigt Herr Ullrich, dass die Maßnahme förderfähig wäre, wenn es eine Verbindung zur Kreisstraße gibt, auch wenn die Strecke nur bis zum Schlachthof LKW-tauglich ausgebaut würde.

 

Herr Krüger bedankt sich für die Arbeit und wünscht sich Prioritäten.

 

Herr Schmeier erinnert daran, dass der alte Verkehrsentwicklungsplan auch Maßnahmen enthält, die nie umgesetzt wurden, weil sie nicht mehr zeitgemäß sind. Der Standort am Schlachthof erzeugt Verkehr. Wenn man die Maßnahme drin lässt und die Straße dann doch eine untergeordnete Bedeutung behält, hätte man nichts falsch gemacht. Aber generell braucht man im Havariefall eine Alternative für die Trebbiner Straße. Der Maßnahmenplan gibt mit seiner Reihenfolge die Prioritäten wieder.

 

Herr Neumann sieht es als wichtiges Ziel, den Schwerlastverkehr aus der Stadt heraus zu holen und sieht deshalb das Festschreiben dieser zweiten Route kritisch. Außer in Richtung Baruth müsste überhaupt kein LKW-Verkehr durch die Stadt fahren und man solle darüber nachdenken, die Trebbiner Straße für LKW zu sperren. Deutlich logischer als eine zusätzliche Hauptverkehrsstraße durch ein Wohngebiet zu führen, sei die Verbindung von der Buchtstraße über die Triftstraße, zurück auf die Beelitzer Straße.

 

Frau Dr. Jürgen unterstützt dies.

 

Herr Krüger spricht sich dagegen aus.

 

Frau Walbrach gibt zu bedenken, dass der LKW-Verkehr die Stadt beliefert.

 

Herr Kirstein betont, dass die Buchtstraße zu schmal ist, um im Havariefall die Trebbiner Straße zu ersetzen. Der Ausbau der verlängerten Puschkinstraße sei alternativlos.

 

Frau Walbrach hofft, dass das alte Haus an der Ampelkreuzung für den Bau des Kreisverkehrs nicht abgerissen werden muss.

 

Herr Ullrich erklärt, dass es Bestandteil des Plans ist, die Ampelkreuzung zu ertüchtigen, die denkbaren Varianten aber nicht aufgenommen werden.

 

Frau Walbrach bittet darum, die Kapstraße nach Frankenfelde und die Spange vom Zapfholzweg zu Marktkauf aufzunehmen. Des Weiteren möchte sie mehr sichere Fahrradabstellmöglichkeiten und einen Plan zu E-Ladesäulen.

 

Herr Ullrich erklärt, dass die Verbindung zu Marktkauf eine private Straße ist. Edeka möchte diese jedoch selber ausbauen. Der Plan liegt vor und wird von der Stadt unterstützt, da so der Anlieferungsverkehr nicht durch Frankenfelde muss. Im Verkehrsentwicklungsplan aufgenommen wird die Maßnahme nicht, weil die Stadt sie nicht umsetzen will.

Auf der Kapstraße nach Frankenfelde gibt es 40-60 Fahrten pro Tag. Laut eines alten Beschlusses wird die Verbindung befahrbar gehalten, ist aber nicht als öffentliche Straße gewidmet.

Er betont, dass der Verkehrsentwicklungsplan nicht abschießend gilt.

Ergänzend zu den Fahrradboxen am Bahnhof, die dauerhaft vermietet werden, soll es zwei weitere am Kleinen Haag und der Käthe-Kollwitz-Straße geben, die spontan genutzt werden können. Auch stabile Bügel sollen weiterhin ergänzt werden.

Langfristige Ziele zur E-Mobilität festzuschreiben ist schwierig. Generell unterstützt die Stadt Projekte für Ladesäulen, solange der Aufwand von den Städtischen Betriebswerken gestemmt werden kann.

 

Frau Herold sind zwei Widersprüche aufgefallen. Die Rudolf-Breitscheid-Straße und die Käthe-Kollwitz-Straße seien sowohl verkehrsberuhigt als auch als Hauptverkehrsstraße in den Plänen verzeichnet. Außerdem werden die Fahrradstraßen in der Legende des Radverkehrsplans als autofrei bezeichnet, im Text wird jedoch von Anliegerverkehr gesprochen.

 

Herr Schmeier gibt zu, dass für die Rudolf-Breitscheid-Straße noch eine Regelung gefunden werden muss, ob der Bereich mit den Geschäften verkehrsberuhigt werden soll, wie in der Käthe-Kollwitz-Straße oder ob die gesamte Straße als Hauptverkehrsstraße zählt. Die Käthe-Kollwitz-Straße ist in beiden Plänen als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich verzeichnet.

 

Frau Dr. Jürgen erinnert an die schriftlich eingereichten Fragen der Fraktion.

 

Frau Herzog-von der Heide macht den Vorschlag, dass die Fraktion LÖS Fragen und Stellungnahmen mit Herrn Ullrich in einer Fraktionssitzung bespricht.

 

Frau Dr. Jürgen hält das für eine gute Idee. Sie fragt, ob die Große Weinbergstraße Hauptverkehrsstraße sein muss. Zwei parallel verlaufende wären nicht nötig, wenn man die Einbahnstraßenregelung aufgeben würde.

 

Herr Schmeier erklärt, dass das Aufheben der Einbahnstraße im Bereich Haag, Rudolf-Breitscheid-Straße kaum möglich ist. Der Bereich ist zu eng und gerade dort, wo viele Schüler die Fahrbahn kreuzen, hätte man noch mehr Verkehr.

 

Frau Herzog-von der Heide kann keinen Konsens erkennen und schlägt vor, gegebenenfalls Änderungsanträge zu stellen. Die Beschlussvorlage wird von der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung genommen und erst im Juni wieder eingebracht. Man will jedoch nicht wesentlich von der jetzigen Vorlage abweichen.