Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die in der Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass im Jahr 2023 nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG). 

 

 


 

Herr Kühling fragt, warum bei der Ladenöffnung aus besonderem Anlass der Tierparksonntag fehle.

 

Herr Dalbock antwortet, dass über öffentliche Medien aufgefordert wurde, Terminvorschläge für einen verkaufsoffenen Sonntag zu einem besonderen Anlass zu unterbreiten. Der Tierparksonntag wurde nie erwähnt, da keine Geschäfte in der näheren Umgebung davon profitieren könnten.