Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der finanziellen Zuwendungen gemäß der Förderrichtlinie zur Unterstützung gemeinnütziger Verbände, Vereine und sozialer Organisationen der Stadt Luckenwalde für das Jahr 2023 wie folgt:

1.    Die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. erhält 5.000,00 Euro.

2.    Der Arbeitslosenverband Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V. (Luckenwalder Tafel) erhält 5.000,00 Euro.

3.    Die LUBA GmbH erhält 4.000,00 Euro.

4.    Die Volkssolidarität LVB e.V. erhält 4.000,00 Euro.

5.    Der Ambulante Palliativ- und Hospizdienst Luckenwalde e.V. erhält 2.000,00 Euro.

 

 


 

Frau Dr. Voigt möchte wissen, warum die Summe der Förderung, in Bezug auf die Steigung der Energiekosten nehmend, nicht höher veranschlagt wurde.

 

Frau Herzog-von der Heide erklärt, dass der Haushalt schon überall mit 10% gekürzt wurde, bei dieser Förderung nicht. Mehr stehe im Moment nicht zur Verfügung. 

 

Frau Dr. Voigt merkt an, dass sie die Verteilung der Förderung unverhältnismäßig empfinde und schlägt den Antrag zur Beschlussvorlage vor:

- 500 EUR weniger für die Akademie 2. Lebenshälfte im Land Brandenburg e.V. 

- 500 EUR mehr für die LUBA GmbH „Laden mit Herz“

 

Herr Pinkawa lässt über den Antrag zur Beschlussvorlage B-7436/2023 abstimmen.

 

Herr Zeiler begibt sich zur Abstimmung in den Zuschauerbereich.

 

Ja 5  Nein 1  Enthalten 0  Befangen 1    

 

Somit ist der Antrag aufgenommen und wird in der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen.