Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1, Stand 23.01.2022).

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ (Anlage 2, Stand 23.01.2023) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 23.01.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 "Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ mit der dazugehörigen Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.