Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Änderung des Beschlusses B-7388/2022.

Gemäß § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgkVerf) wird der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Finanzplanzeitraum 2023 bis 2026 auf 6.000.000 € festgesetzt.