Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7400/2022
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Über die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander
entsprechend der Anlage 1 entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 47/2020 „Industriestraße - 1. Änderung“ der Stadt Luckenwalde
(bestehend aus der Planzeichnung
und den textlichen Festsetzungen) wird
in der vorliegenden Fassung vom 19.10.2022
(Anlage 2) als Satzung beschlossen.
3.
Die
Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 19.10.2022 (Anlage 3)
gebilligt.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr.
47/2020 „Industriestraße - 1. Änderung“ der Stadt Luckenwalde unter der Maßgabe
der investoren- und stadtseitigen Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages
zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen ortsüblich bekanntzumachen.