Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.   Über die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 entschieden. 

2.   Der Bebauungsplan Nr. 47/2020 „Industriestraße - 1. Änderung“ der Stadt Luckenwalde (bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen) wird in der vorliegenden Fassung vom 19.10.2022 (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

3.   Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 19.10.2022 (Anlage 3) gebilligt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 47/2020 „Industriestraße - 1. Änderung“ der Stadt Luckenwalde unter der Maßgabe der investoren- und stadtseitigen Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen ortsüblich bekanntzumachen.