Herr Swik fragt, ob die Stadtverwaltung Informationen von der Kreisverwaltung bezüglich des Gehweges vor der Ruine Beelitzer Straße habe.

 

Herr Neumann fügt hinzu, dass der Abriss der Ruine in der Beelitzer Straße ein baurechtliches Problem gewesen sei. Diese wurde nach eigenwilligen Methoden händisch abgetragen. Das Material liege jetzt auf dem Grundstück, was mittlerweile ein Abfallproblem darstellen dürfte. Für Fußgänger und Radfahrer stellt der Überfahrschutz auf dem Bürgersteig und Radweg eine erhebliche Gefahr dar. Offensichtlich übt die Kreisverwaltung keine genügenden Druckmittel aus, dass dort zeitnah eine Beräumung stattfände.

 

Herr Mann erklärt, dass der Landkreis in regelmäßigen Abständen darauf hingewiesen werde. Auch mit den Eigentümern sei versucht worden, ins Gespräch zu kommen. Dies sei nicht gelungen, da die Eigentümer auf Ihre Ansprechpartner, den Landkreis verwiesen haben.