Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Gemäß § 76 Abs.2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Finanzplanzeitraum 2023 bis 2024 auf        6.000.000 € festgesetzt.