Sitzung: 22.06.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-7242/2021
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bedingt durch die
Corona-Pandemie werden Gewerbetreibende für das Jahr 2021 davon befreit,
Gebühren für genehmigte Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen
durch Aufstellung von Warenauslagen,
Werbeaufstellern oder zu gewerblichen Zwecken aufgestellten Tischen und
Sitzgelegenheiten zu entrichten.
Verwaltungsgebühren
für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in den genannten
Anwendungsfällen werden außerdem nicht erhoben.
Bereits entrichtete Gebühren werden auf Antrag rückerstattet.