Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie werden Gewerbetreibende für das Jahr 2021 davon befreit, Gebühren für genehmigte Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen durch  Aufstellung von Warenauslagen, Werbeaufstellern oder zu gewerblichen Zwecken aufgestellten Tischen und Sitzgelegenheiten zu entrichten.

Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in den genannten Anwendungsfällen werden außerdem nicht erhoben.

Bereits entrichtete Gebühren werden auf Antrag rückerstattet.