Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Krise werden Steuerpflichtigen auf  Antrag, die bereits fälligen oder im Jahr 2021 fällig werdenden Grundsteuern (einschließlich der Straßenreinigungsgebühren) bis zum 31.12.2021 zinslos gestundet.