Sitzung: 13.04.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7211/2021
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Zur Abmilderung der
wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Krise werden Steuerpflichtigen auf Antrag, die bereits fälligen oder im Jahr
2021 fällig werdenden Grundsteuern (einschließlich der Straßenreinigungsgebühren)
bis zum 31.12.2021 zinslos gestundet.