Sitzung: 15.12.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7172/2020
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Ergänzend und
abweichend zu den Regelungen des § 2 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde entscheidet über Vergaben für
das Bauvorhaben Akademie für Gesundheitsberufe, Kurze Straße 6 in 14943
Luckenwalde für Vergaben über 250.000,00 € auch der Hauptausschuss der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde. Diese Regelung gilt
längstens bis zum Ende des Bauvorhabens der Akademie für Gesundheitsberufe.
Der § 3 Absatz 11 der Zuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung.