Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Ergänzend und abweichend zu den Regelungen des § 2 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde entscheidet über Vergaben für das Bauvorhaben Akademie für Gesundheitsberufe, Kurze Straße 6 in 14943 Luckenwalde für Vergaben über 250.000,00 € auch der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde. Diese Regelung gilt längstens bis zum Ende des Bauvorhabens der Akademie für Gesundheitsberufe.

Der § 3 Absatz 11 der Zuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung.