Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Erstellung von 30er-Zonen vor schützenswerten Einrichtungen (wie z. B. KITA, Schulen und Horteinrichtungen) im Stadtgebiet Luckenwalde zu prüfen und wenn möglich umzusetzen.
 
 
Begründung:

Vor vielen Kindergärten ist dies bereits umgesetzt. Dennoch sind einige Einrichtungen (z.B. KITA Poststraße/ Juniorclub)  mit einem direkten Zugang zur Straße noch nicht mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung bedacht.
Die Umsetzung  nachfolgenden Ausschnitts vom Maßnahmenkatalog der Bundesregierung sollte uns Rückenwind geben, die Sicherheit unserer nächsten Generation (unserer Kinder) und auch der abholenden Eltern und Großeltern zu erhöhen.
 
„Bezüglich der Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an schützenswerten Einrichtungen schlägt die Bundesregierung einen ganzen Maßnahmenkatalog vor, den man zu Recht als revolutionär bezeichnen darf. In die Verwaltungsvorschriften soll der folgende Absatz aufgenommen werden, der in der Drucksache auf Seite 19 beginnt:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.“

Quelle: https://radverkehrspolitik.de/tempo-30-sicherheit-nur-dort-wo-sie-keinen-stoert/
 
 
Carsten Nehues
CDU/FWL/FDP-Fraktion