Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-7161/2020
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Für die Fläche in
der Gemarkung Luckenwalde, Flur 5, Flurstücke 118/1 und 118/2 soll der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße
10-11“ aufgestellt werden.
2.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt die
Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung
im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen:
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung sachdienlicher Hinweise aufzufordern.
4. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt,
einen städtebaulichen Vertrag zur Übertragung der Planungsleistungen zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße
10-11“ der Stadt Luckenwalde gemäß § 11 BauGB abzuschließen.