Sitzung: 01.09.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-7126/2020
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bedingt durch die
Corona-Pandemie werden Gewerbetreibende für das Jahr 2020 davon befreit,
Gebühren für genehmigte Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsflächen durch
Aufstellung von Warenauslagen, Werbeaufstellern oder zu gewerblichen Zwecken
aufgestellten Tischen und Sitzgelegenheiten zu entrichten.
Verwaltungsgebühren
für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in den genannten
Anwendungsfällen werden außerdem nicht erhoben.
Bereits entrichtete
Gebühren werden auf Antrag rückerstattet.