Nachtrag: 31.03.2020
Sitzung: 31.03.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7089/2020
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Zur Abmilderung
wirtschaftlicher Folgen aus der Corona-Krise werden Steuerpflichtigen auf
Antrag die bereits fälligen oder im Jahr 2020 fällig werdenden Grundsteuern
(einschließlich der Straßenreinigungsgebühren und der Umlage Fließgewässer) bis
zum 31.12.2020 zinslos gestundet.
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, im Juli mit Stichtag 30.06.2020 eine „Zwischenbilanz“
vorzulegen, aus der sich ergibt, in welchem Umfang von der Möglichkeit der
Stundung Gebrauch gemacht wurde und welche Auswirkungen auf die für 2020
geplanten Grundsteuereinnahmen zu erwarten sind.