Nachtrag: 31.03.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen aus der Corona-Krise werden Steuerpflichtigen auf Antrag die bereits fälligen oder im Jahr 2020 fällig werdenden Grundsteuern (einschließlich der Straßenreinigungsgebühren und der Umlage Fließgewässer) bis zum 31.12.2020 zinslos gestundet.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Juli mit Stichtag 30.06.2020 eine „Zwischenbilanz“ vorzulegen, aus der sich ergibt, in welchem Umfang von der Möglichkeit der Stundung Gebrauch gemacht wurde und welche Auswirkungen auf die für 2020 geplanten Grundsteuereinnahmen zu erwarten sind.