Nachtrag: 31.03.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen aus der Corona-Krise werden Steuerpflichtigen auf Antrag, die bereits fälligen oder im Jahr 2020 fällig werdenden Gewerbesteuern (einschließlich der Zinsen zur Gewerbesteuer) bis zum 31.12.2020 zinslos gestundet.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Juli mit Stichtag 30.06.2020 eine „Zwischenbilanz“ vorzulegen, aus der sich ergibt, in welchem Umfang von der Möglichkeit der Stundung Gebrauch gemacht wurde und welche Auswirkungen auf die für 2020 geplanten Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten sind.