Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Für die Fläche in der Gemarkung Frankenfelde, Flur 5, Flurstücke 26, 27, 28, 29, 30 und 31 wird der Bebauungsplan Nr. 46/2019 „Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“ aufgestellt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß §4 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzufordern.

 

  1. Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dazu wird den Bürgern über einen Zeitraum von vier Wochen Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.