Sitzung: 22.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7050/2019
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für
die Fläche in der Gemarkung Frankenfelde, Flur 5, Flurstücke 26, 27, 28,
29, 30 und 31 wird der Bebauungsplan Nr. 46/2019 „Aufhebung des Vorhaben-
und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“ aufgestellt.
- Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß §4 Abs. 1 BauGB über die
Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzufordern.
- Im
Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden
die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert,
und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Dazu wird den
Bürgern über einen Zeitraum von vier Wochen Gelegenheit gegeben, die
Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.