Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 1 und 2).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (Stand 27.08.2019) gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erneut beteiligt.