Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: B-7033/2019
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Auswertung der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 1 und 2).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage
3) und der Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (Stand
27.08.2019) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erneut beteiligt.