Beschluss: behandelt

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung im Monat Oktober 2019 die bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung des Klimaschutz- und Energiekonzeptes (KEK) und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung B-5576/2014 vom 27.01.2014 aufzuarbeiten und den Stadtverordneten zur Kenntnis zu geben.

 

  1. Das Klimaschutzkonzept ist fortzuschreiben. Schlussfolgerungen zur weiteren Umsetzung in Jahresscheiben bis 2025 sind durch die Verwaltung zu erarbeiten und im ersten Quartal 2020 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dabei sollen folgende Ziele Berücksichtigung finden:

 

·         Die Kohlenstoffdioxid-Emissionen der städtischen Einrichtungen sind zu erfassen und durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren. Die Null-Emissionen-Stadtverwaltung bis 2030 ist das Ziel.

·         Die Nutzung Erneuerbarer Energien ist durch die städtischen Einrichtungen zu forcieren und bis zum Jahr 2030 auf 100 Prozent zu bringen. Dazu zählt bspw. der Bezug von Ökostrom für alle städtischen Einrichtungen.

·         Durch die Städtischen Betriebswerke ist die Einrichtung von E-Ladesäulen zu realisieren.

·         Der Fuhrpark der Stadt Luckenwalde (Dienstfahrzeuge Rathaus, Wagen des Bauhofes soweit möglich) ist auf Elektromobilität umzustellen.

·         Um den innerstädtischen motorisierten Verkehr zu reduzieren, ist die kostenlose Bereitstellung der Stadtbuslinie zu erreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu eine Machbarkeitsrechnung mit dem Ziel aufzustellen, das Projekt zu ermöglichen.

·         Die durch die Stadt und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantworteten Handlungen haben den Erhalt der Artenvielfalt und der Natur als Lebensgrundlage von Mensch-, Tier- und Pflanzenwelt anzustreben und sind darauf auszurichten.

·         Bei der Pflanzung mehrjähriger Gehölze bzw. neuer Bäume im Stadtraum werden ab sofort nur noch klimaextrem-tolerante, und nach Möglichkeit einheimische, Arten gewählt.

3.    Die Stadtverordnetenversammlung ist jährlich über den aktuellen Stand bzw. den Fortschritt der Umsetzung zu unterrichten.