Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Für eine Teilfläche des Flächennutzungsplanes im Bereich der Kiesgrube Weinberge wird ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan mit der Bezeichnung Nr. 15/2019 „Kiesgrube Weinberge“ eingeleitet.

 

Ziel der Änderung ist die Vorbereitung der Nutzung einer Teilfläche der Kiesgrube Weinberge als Fläche für die Gewinnung von Elektrizität aus solarer Strahlungsenergie.

 

Im Verfahren sind die Darstellungen des Flächennutzungsplanes für unmittelbar angrenzende Bereiche zu überprüfen. Dies betrifft die bislang in das Sondergebiet der Zweckbestimmung Spaßbad einbezogenen Einfamilienhausgrundstücke entlang der Straße Weinberge und angrenzende Bereiche der Kiesgrube, die ebenso wie der größte Teil der Vorhabensfläche als nicht rekultivierte Abbaugebiete (Eignung für Kompensationsmaßnahmen im Zuge der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung) dargestellt sind.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern vier Wochen Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.