Sitzung: 09.04.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-6479/2019
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Für die Fläche in der Gemarkung
Luckenwalde, Flur 23, Flurstücke 379 (teilweise), 381, 382/1, 398/1,
400/11, 402/3, 402/6, 403, 404, 405, 407, 408, 409, 410, 411, 412/1,
412/2, 421, 422 (teilweise), 423/4 (teilweise), 437 (teilweise), 438/1
(teilweise), 439 (teilweise), 660 (teilweise), 716, 811, 813, 815, 817, 846
(teilweise) und 849 (teilweise) wird der Bebauungsplan Nr. 45/2019
„Photovoltaik Kiesgrube Weinberge“ aufgestellt.
- Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein
kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzufordern.
- Im Rahmen einer frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, und ihnen Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss
an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern vier Wochen
Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.
- Die Bürgermeisterin wird ermächtigt,
einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Übertragung der Planungsleistungen
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/2019 „Photovoltaik Kiesgrube
Weinberge“ abzuschließen.