Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 23, Flurstücke 379 (teilweise), 381, 382/1, 398/1, 400/11, 402/3, 402/6, 403, 404, 405, 407, 408, 409, 410, 411, 412/1, 412/2, 421, 422 (teilweise), 423/4 (teilweise), 437 (teilweise), 438/1 (teilweise), 439 (teilweise), 660 (teilweise), 716, 811, 813, 815, 817, 846 (teilweise) und 849 (teilweise) wird der Bebauungsplan Nr. 45/2019 „Photovoltaik Kiesgrube Weinberge“ aufgestellt.

 

  1.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufzufordern.

 

  1. Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern vier Wochen Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45/2019 „Photovoltaik Kiesgrube Weinberge“ abzuschließen.