Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Gewerbetreibende in dem in der Anlage dargestellten Bereich werden in der Zeit vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2019 davon befreit, Gebühren für genehmigte Sondernutzungen der öffentlichen Verkehrsfläche durch  Warenauslagen, Werbeaufsteller oder zu gewerblichen Zwecken aufgestellte Tische und Sitzgelegenheiten zu entrichten. Davon ausgenommen ist die Zeit vom 27.05. bis 03.06.2019.

Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen in den genannten Anwendungsfällen werden außerdem nicht erhoben.

Bereits entrichtete Gebühren werden auf Antrag rückerstattet.