Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung (VU) für das Gebiet „Auf dem Sande“ (Anlage 1) in der Fassung vom 1.3.2019 zustimmend zur Kenntnis. Das daraus entwickelte Leitbild und die abgeleiteten Sanierungsziele, die auf den Seiten 37 – 52  der VU genannt sind, sollen umgesetzt werden. 

2.    Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zu den Ergebnissen der  VU in den Gebiet „Auf dem Sande“ wurden abgewogen. Dem im Abwägungsbericht  beschriebenen Ergebnis wird zugestimmt. (Anlage 2)

3.    In dem Gebiet „Auf dem Sande“ wird eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden ebenfalls Anwendung.

4.    Die Satzung der Stadt Luckenwalde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Auf dem Sande“ (Sanierungssatzung „Auf dem Sande“) wird beschlossen. (Anlage 3)

5.    Die gemäß § 142 Abs. 3 BauGB festzulegende Durchführungsfrist endet im Jahr 2034.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung und den Beschluss über die Durchführungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Satzung betroffenen Grundstücke zur jeweiligen Eintragung eines Sanierungsvermerks einzeln aufzuführen.