Nachtrag: 22.01.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Verwaltung setzt den Beginn von geplanten Straßensanierungsarbeiten, bei denen die Eigentümer von Grund und Boden zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen nach bisher geltendem Kommunalabgabengesetz verpflichtet wären, mit sofortiger Wirkung bis zum 01.09.2019 aus. Dazu zählt die Ausschreibung der Bauleistungen wie auch der Baubeginn.
    Bereits laufende Straßenausbaumaßnahmen sind entsprechend weiterzuführen, wobei keine neue Beitragsbescheide bzw. die Fristen zur Zahlung von Beiträgen bis zum 01.09.2019 auszusetzen sind.

 

  1. Vorsorglich wird die Verwaltung beauftragt, die geplanten finanziellen Aufwendungen für geplante Straßenausbaumaßnahmen im Haushalt der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 auszuweisen, um nach der Beschlussfassung des Landtages Brandenburg zur weiteren Verfahrensweise der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, weitere Schritte zur Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen sofort veranlassen zu können.

 

  1. Noch nicht erlassene Bescheide für Straßenausbaubeiträge aus den zurückliegenden Jahren sind bis zur gesetzlichen Neuregelung durch das Land Brandenburg bzw. bis zum 01.09.2019 auszusetzen.

 

  1. Der von der Fraktion DIE LINKE/BV eingebrachte Beschluss vom 04.12.2018 und dessen Realisierung bleibt davon unberührt.

 

 

Erik Scheidler

Fraktionsvorsitzender