Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §   8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Luckenwalde und Kostenersatz für die Herstellung von Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten vom 21.05.2018 den § 3 Abs. 4 dahingehend zu überarbeiten, dass für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer die Zuordnung „Ihrer“ Straße in die Kategorien (4) a) bis f)  nachvollziehbar und alle Konsequenzen daraus für die finanziellen, nutzungs- und verkehrsrechtlichen Belange der Anlieger deutlich wird. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verfahrensweise zur Umsetzung (Erfüllung) der Informationspflicht gegenüber den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, sowie den Anwohnern zu entwickeln, in der diese die umfassende Möglichkeit vor der Entscheidung durch die Stadtverordneten haben, ein Votum für den Ausbau des jeweiligen Straßenabschnittes zu geben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig in den Beschlussvorlagen und Vergabeentscheidungen die Stadtverordneten zum Ausbau bzw. zur Sanierung von Straßenabschnitten umfassend auf die Konsequenzen für die Eigentümer in finanzieller und für die Nutzer auf die verkehrs- und nutzungsrechtlichen Veränderungen hinzuweisen.

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat die Verwaltung entsprechende Vorschläge bis Februar 2019 zu erarbeiten, die dann über die Beratungsfolge in den zuständigen Fachausschüssen in der Stadtverordnetenversammlung im Monat März 2019 durch die Stadtverordneten zum Beschluss erhoben werden können.