Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

 

2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

3.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39/2015 „Kolzenburg Kirchsteig“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Der Bebauungsplan Nr. 39/2015 „Kolzenburg Kirchsteig“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der vorliegenden Fassung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 87 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.

 

5. Die Bürgermeisterin wird vorsorglich ermächtigt, in einem  städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger ergänzende Regelungen über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zu schließen.