Sitzung: 27.09.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6222/2016
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.
2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39/2015 „Kolzenburg Kirchsteig“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 39/2015 „Kolzenburg Kirchsteig“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der vorliegenden Fassung nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 87 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.
5. Die Bürgermeisterin wird vorsorglich ermächtigt, in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit
dem Vorhabenträger ergänzende Regelungen über die Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen zu schließen.