Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichts des städtischen Rechnungsprüfungsamtes den geprüften Jahresabschluss der Stadt Luckenwalde per 31.12.2014 einschließlich der Bestandteile und Anlagen.