Nachtrag: 06.06.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt

 

Für die Fläche in der Gemarkung Luckenwalde, Fluren 11 und 12, zwischen dem Heideweg, dem Feuerdornweg, dem Jasminweg und den hinteren Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke am Sanddornweg (Teilflächen der Flurstücke 518 der Flur 12 und 198/79 der Flur 11) wird der Bebauungsplan Nr. 42/2016 „Feuerdornweg II“ aufgestellt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.