Sitzung: 10.05.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-6189/2016
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
- Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) und seiner Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung (Stand April 2016) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.