Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Für die Flurstücke der Gemarkung Luckenwalde, Flur 6, Flurstücksnummern 254, 255, 256, 257 sowie für Teilflächen der angrenzenden Straßenverkehrsflächen der Brandenburger Straße und der Dessauer Straße (bis zu deren Mitte) wird der Bebauungsplan Nr. 41/2016 „Bahnhofsumfeld I – 1. Änderung nördliches Gaswerksgelände“ aufgestellt.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Daher kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB von einer Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, werden im Rahmen eines Scoping-Verfahrens beteiligt.

 

Auf der Basis der im Scoping-Verfahren ermittelten Belange wird ein Entwurf erarbeitet.