Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).
  2. Die Auswertung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 2)
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (Stand Februar 2016) gebilligt.
  4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.