Sitzung: 12.04.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-6177/2016
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Auswertung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird gebilligt (Anlage 1).
- Die Auswertung der Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 2)
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage
3) und die Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (Stand
Februar 2016) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.