Sitzung: 23.03.2016 Ortsbeirat Kolzenburg
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: B-6177/2016
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Auswertung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird gebilligt (Anlage 1).
- Die Auswertung der Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 2)
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage
3) und die Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (Stand
Februar 2016) gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.