Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Das Konzept zur Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung der Stadt Luckenwalde, erstellt vom Stadtplanungsamt der Stadt Luckenwalde, in der Fassung vom September 2015, ist als städtebauliches Konzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

  1. Die Auswertung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Ziele und Inhalte des Konzeptes sind bei der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Dabei sind die Ziele und Inhalte des Konzepts mit den weiteren Zielen der Stadtentwicklung abzuwägen.