Sitzung: 28.04.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-6092/2015
Beschluss:
- Der Name des Bebauungsplanes Nr. 38/2014 „Hybridanlage am Heinrichstift“ wird geändert in Bebauungsplan Nr. 38/2014 „Solarfeld am Heinrichstift“
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um Teilflächen des Flurstücks 399 der Flur 16 der Gemarkung Luckenwalde erweitert.
- Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1) wird gebilligt
- Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gemäß Umweltbericht (Anlage 3, Begründung zum Bebauungsplan, Kap. II) festgelegt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.