Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Für das Flurstück der Gemarkung Kolzenburg, Flur 2, Flurstücksnummer 127 sowie für Teilflächen der Flurstücke 126 und 128/2 wird der Bebauungsplan Nr. 39/2015 „Kolzenburg – Kirchsteig“ aufgestellt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.