Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

  1. Der Name des Bebauungsplanes Nr. 38/2014 „Hybridanlage am Heinrichstift“ wird geändert in Bebauungsplan Nr. 38/2014 „Solarfeld am Heinrichstift“
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um Teilflächen des Flurstücks 399 der Flur 16 der Gemarkung Luckenwalde erweitert.
  3. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Anlage 1) wird gebilligt
  4. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gemäß Umweltbericht (Anlage 3, Begründung zum Bebauungsplan, Kap. II) festgelegt.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.