Nachtrag: 11.03.2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Luckenwalde zum 31.12.2011 einschließlich Übersichten und Anhang entlastet.