Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.       Das Klimaschutz- und Energiekonzept (KEK) wird (in der Fassung vom 18. September 2013) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es wird als Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) bei der Aufstellung der Bauleitpläne berücksichtigt und fortentwickelt.

2.       Die Stadt Luckenwalde setzt sich das Ziel, die ihrem Energieverbrauch in allen Sektoren zuzurechnenden CO2-Emissionen (inkl. Energie-Rohstoffgewinnung) beginnend im Bilanzjahr 2010 alle fünf Jahre um 10% zu senken.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt,

·         die den Zielen des KEK dienenden Maßnahmen gemeinsam mit allen in Frage kommenden Akteuren zu entwickeln und umzusetzen und

·         die Ziele des KEK in jedem eigenen oder von ihr geförderten Projekt sowie in ihrer Organisation und ihrem laufenden Geschäftsbetrieb zu verwirklichen.