Sitzung: 04.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-5576/2014
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Das
Klimaschutz- und Energiekonzept (KEK) wird (in der Fassung vom 18. September
2013) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
beschlossen. Es wird als Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts
(INSEK) bei der Aufstellung der Bauleitpläne berücksichtigt und fortentwickelt.
2.
Die Stadt
Luckenwalde setzt sich das Ziel, die ihrem Energieverbrauch in allen Sektoren
zuzurechnenden CO2-Emissionen (inkl. Energie-Rohstoffgewinnung)
beginnend im Bilanzjahr 2010 alle fünf Jahre um 10% zu senken.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt,
·
die den
Zielen des KEK dienenden Maßnahmen gemeinsam mit allen in Frage kommenden
Akteuren zu entwickeln und umzusetzen und
·
die Ziele
des KEK in jedem eigenen oder von ihr geförderten Projekt sowie in ihrer
Organisation und ihrem laufenden Geschäftsbetrieb zu verwirklichen.