Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Die
Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 82 Absatz 4 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des
Jahresabschlusses der Stadt Luckenwalde zum 31.12.2011 einschließlich
Übersichten und Anhang entlastet.