Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit
ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung 2014 mit
ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg.